Mitgliederversammlung 2022.1/Anträge: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 75: Zeile 75:
(3) Über die Anerkennung einer Crew entscheidet die Mitgliederversammlung des zuständigen höheren Gebietsverbandes mit satzungsändernder Mehrheit. Zuständig für die Anerkennung von Landesverbänden ist der Bundesverband, für die Anerkennung aller weiterer Gebietsverbände der jeweilige Landesverband, sofern seine Satzung keine abweichende Regelung betrifft.
(3) Über die Anerkennung einer Crew entscheidet die Mitgliederversammlung des zuständigen höheren Gebietsverbandes mit satzungsändernder Mehrheit. Zuständig für die Anerkennung von Landesverbänden ist der Bundesverband, für die Anerkennung aller weiterer Gebietsverbände der jeweilige Landesverband, sofern seine Satzung keine abweichende Regelung betrifft.


(4) Gebietsverbände der Jungen Piraten Deutschland Bundesverband können von der Mitgliederversammlung mit satzungsändernder Mehrheit ausgeschlossen werden.
(4) Gebietsverbände der Jungen Piraten Deutschland können von der Mitgliederversammlung mit satzungsändernder Mehrheit ausgeschlossen werden.
|-
|-
|}
|}
92

Bearbeitungen