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__TOC__ | __TOC__ | ||
Hier können Anträge an die Mitgliederversammlung gestellt werden. | |||
= Satzungsänderungsantrag = | = Satzungsänderungsantrag = | ||
{|class="wikitable" | {|class="wikitable" | ||
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! Antragssteller:in | ! Antragssteller:in | ||
! Text | ! Text | ||
! Begründung | |||
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| SÄA01 | | SÄA01 | ||
| Änderung von §7 Vorstand | | Änderung von §7 Vorstand (Zu behandeln, vor Vorstandswahlen) | ||
| Sven Bechen | | Sven Bechen | ||
| Die Mitgliederversammlung möge folgende Satzungsänderung beschließen, dieser Beschluss darf ggf. bis zur Vereinseintragung verschoben werden: | | Die Mitgliederversammlung möge folgende Satzungsänderung beschließen, dieser Beschluss darf ggf. bis zur Vereinseintragung verschoben werden: | ||
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a. Bis zu 2 Ersten Vorsitzenden | a. Bis zu 2 Ersten Vorsitzenden | ||
b. der | b. dem/der stellvertretenden Vorsitzenden | ||
c. der/die Schatzmeister | c. der/die Schatzmeister:in | ||
d. Bis zu 6 weiteren | d. Bis zu 6 weiteren Beisitzer:innen | ||
Die | Der/Die Erste/n Vorsitzende/n, der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Schatzmeister:in bilden zusammen den geschäftsführenden Bundesvorstand. | ||
(3a) Der Bundesvorstand wird von der Mitgliederversammlung im Mehrheitswahlverfahren gewählt. Die Mitglieder werden in folgender Reihenfolge gewählt: Erste Vorsitzende, Schatzmeister:in, | (3a) Der Bundesvorstand wird von der Mitgliederversammlung im Mehrheitswahlverfahren gewählt. Die Mitglieder werden in folgender Reihenfolge gewählt: Erste Vorsitzende, Schatzmeister:in, Stellvertretende Vorsitzende, Beisitzer:innen. | ||
(3b) Die Amtszeit des Bundesvorstandes beträgt ein Jahr und endet mit der Wahl des nachfolgenden Bundesvorstands. | (3b) Die Amtszeit des Bundesvorstandes beträgt ein Jahr und endet mit der Wahl des nachfolgenden Bundesvorstands. | ||
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(5) Der Verein wird durch den geschäftsführenden Bundesvorstand, zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. | (5) Der Verein wird durch den geschäftsführenden Bundesvorstand, zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. | ||
| Unsere Vorstandsstruktur ist sehr unüberlichtlich, mein Vorschlag sorgt dafür das wir 1-2 Hauptansprechpartner haben. Der/Die PolGf soll dafür sorgen, dass politische Arbeit nicht verloren geht. 2Vs werden durch Beisitzer:innen ersetzt. Zudem wurde dieser Paragraph ordentlicher umgestaltet und übersichtlicher gemacht in der Zuordnung. Außerdem wurde die Amtsperiode auf 1 Jahr beschränkt. | |||
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| SÄA02 | | SÄA02 | ||
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Die Tätigkeit des Bundesvorstandes und weiterer Organe werden dabei ehrenamtlich ausgeübt. Auch verfolgen die Jungen Piraten Deutschland selbstlose und keine in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecke. | Die Tätigkeit des Bundesvorstandes und weiterer Organe werden dabei ehrenamtlich ausgeübt. Auch verfolgen die Jungen Piraten Deutschland selbstlose und keine in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecke. | ||
| Der Zweck wurde umformuliert. Die Formulierungen um die (abgelehnte) Gemeinnützigkeit zu bekommen wurden entfernt und für potenziell andere Organisationen, welche die Satzung lesen angenehmer gestaltet. | |||
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| SÄA03 | | SÄA03 | ||
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(3) Über die Anerkennung einer Crew entscheidet die Mitgliederversammlung des zuständigen höheren Gebietsverbandes mit satzungsändernder Mehrheit. Zuständig für die Anerkennung von Landesverbänden ist der Bundesverband, für die Anerkennung aller weiterer Gebietsverbände der jeweilige Landesverband, sofern seine Satzung keine abweichende Regelung betrifft. | (3) Über die Anerkennung einer Crew entscheidet die Mitgliederversammlung des zuständigen höheren Gebietsverbandes mit satzungsändernder Mehrheit. Zuständig für die Anerkennung von Landesverbänden ist der Bundesverband, für die Anerkennung aller weiterer Gebietsverbände der jeweilige Landesverband, sofern seine Satzung keine abweichende Regelung betrifft. | ||
(4) Gebietsverbände der Jungen Piraten Deutschland | (4) Gebietsverbände der Jungen Piraten Deutschland können von der Mitgliederversammlung mit satzungsändernder Mehrheit ausgeschlossen werden. | ||
| Crews und weitere Ortsgruppen werden etabliert. Rechte von Landesverbänden werden verankert. Zuständigkeiten bestimmt. | |||
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| SÄA04 | |||
| Name, Sitz und Geschäftsjahr (Sofern Eintragung abgeschlossen) | |||
| Sven Bechen | |||
| Die Mitgliederversammlung möge beschließen: | |||
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr folgendermaßen zu ändern: | |||
Die Organisation trägt den Namen „Junge Piraten Deutschland“. Die Kurzbezeichnung lautet „Junge PIRATEN“. | |||
(1) Die „Jungen Piraten Deutschland“ ist als selbstständige Vereinigung die politische Jugendorganisation der Piratenpartei. | |||
(2) Der Sitz der Organisation ist der Sitz der Geschäftsstelle. Der Sitz der Geschäftsstelle ist Berlin. | |||
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. | |||
| Sobald wir eingetragen sind, ist das "Ziel zur Eintragung" überflüssig und wurde von mir durch die Anerkennung der Mutterpartei ersetzt. | |||
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! Antragssteller:in | ! Antragssteller:in | ||
! Text | ! Text | ||
! Begründung | |||
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| SA01 | | SA01 | ||
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(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) | (Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) | ||
| Die von mir erstellten Punkte sollen offiziell von der MV bestätigt werden, bis dahin stellen diese nur eine voraussichtliche Meinung dar. | |||
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| SA02 | | SA02 | ||
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(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) | (Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) | ||
| Die von mir erstellten Punkte sollen offiziell von der MV bestätigt werden, bis dahin stellen diese nur eine voraussichtliche Meinung dar. | |||
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| SA03 | | SA03 | ||
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(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) | (Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) | ||
| Die von mir erstellten Punkte sollen offiziell von der MV bestätigt werden, bis dahin stellen diese nur eine voraussichtliche Meinung dar. | |||
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| SA04 | | SA04 | ||
Zeile 113: | Zeile 137: | ||
(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) | (Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) | ||
| Die von mir erstellten Punkte sollen offiziell von der MV bestätigt werden, bis dahin stellen diese nur eine voraussichtliche Meinung dar. | |||
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| SA05 | | SA05 | ||
Zeile 120: | Zeile 145: | ||
(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) | (Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) | ||
| Die von mir erstellten Punkte sollen offiziell von der MV bestätigt werden, bis dahin stellen diese nur eine voraussichtliche Meinung dar. | |||
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| SA06 | | SA06 | ||
Zeile 127: | Zeile 153: | ||
(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) | (Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) | ||
| Die von mir erstellten Punkte sollen offiziell von der MV bestätigt werden, bis dahin stellen diese nur eine voraussichtliche Meinung dar. | |||
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| SA07 | | SA07 | ||
Zeile 134: | Zeile 161: | ||
Die Crews Stendal und Dortmund offiziell anzuerkennen. | Die Crews Stendal und Dortmund offiziell anzuerkennen. | ||
| Sofern der SÄA003 durchging werden Crews offiziell anerkannt und müssen von der MV der nächsthöheren Organisationsstruktur aufgenommen/ dessen Gründung angenommen werden. Das soll hiermit nachträglich geschehen. | |||
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