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Der/Die Erste/n Vorsitzende/n, der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Schatzmeister:in bilden zusammen den geschäftsführenden Bundesvorstand. | Der/Die Erste/n Vorsitzende/n, der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Schatzmeister:in bilden zusammen den geschäftsführenden Bundesvorstand. | ||
(3a) Der Bundesvorstand wird von der Mitgliederversammlung im Mehrheitswahlverfahren gewählt. Die Mitglieder werden in folgender Reihenfolge gewählt: Erste Vorsitzende, Schatzmeister:in, | (3a) Der Bundesvorstand wird von der Mitgliederversammlung im Mehrheitswahlverfahren gewählt. Die Mitglieder werden in folgender Reihenfolge gewählt: Erste Vorsitzende, Schatzmeister:in, Stellvertretende Vorsitzende, Beisitzer:innen. | ||
(3b) Die Amtszeit des Bundesvorstandes beträgt ein Jahr und endet mit der Wahl des nachfolgenden Bundesvorstands. | (3b) Die Amtszeit des Bundesvorstandes beträgt ein Jahr und endet mit der Wahl des nachfolgenden Bundesvorstands. |
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