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(4) Gebietsverbände der Jungen Piraten Deutschland können von der Mitgliederversammlung mit satzungsändernder Mehrheit ausgeschlossen werden. | (4) Gebietsverbände der Jungen Piraten Deutschland können von der Mitgliederversammlung mit satzungsändernder Mehrheit ausgeschlossen werden. | ||
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| SÄA04 | |||
| Name, Sitz und Geschäftsjahr (Sofern Eintragung abgeschlossen) | |||
| Sven Bechen | |||
| Die Mitgliederversammlung möge beschließen: | |||
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr folgendermaßen zu ändern: | |||
Die Organisation trägt den Namen „Junge Piraten Deutschland“. Die Kurzbezeichnung lautet „Junge PIRATEN“. | |||
(1) Die „Jungen Piraten Deutschland“ ist als selbstständige Vereinigung die politische Jugendorganisation der Piratenpartei. | |||
(2) Der Sitz der Organisation ist der Sitz der Geschäftsstelle. Der Sitz der Geschäftsstelle ist Berlin. | |||
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. | |||
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