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1. Unterstützung der Mitgliederverwaltung | 1. Unterstützung der Mitgliederverwaltung | ||
§3 Anträge | |||
Absatz 7 soll folgendermaßen hinzugefügt werden: | |||
Die offizielle Anerkennung von Gliederungen der Jungen Piraten Deutschland (Siehe Kreisverbände oder Crews), die nicht durch die Satzung des Vereins Junge Piraten Deutschland geregelt sind, können und sollen durch Anträge an den Vorstand gemäß §4 Sitzungsbeschluss behandelt werden und somit offiziell bei Anerkennung der Satzung anerkannt werden können. | |||
§4 Sitzungsbeschluss | |||
Es wird der folgende Punkt [7] hinzugefügt (weitere Punkte werden entsprechend nummerarisch geändert): | |||
Der Bundesvorstand ist beschlussfähig, sobald 50% des Bundesvorstandes digital oder persönlich anwesend sind. | |||
Alle benannten Punkte die sich auf §4 Absatz 3-6 berufen werden auf Absatz 3-7 geändert. | |||
§5 Umlaufbeschlüsse | |||
Absatz 2 wird folgendermaßen geändert: | |||
Die Mehrheitsfindung erfolgt gemäß §4 Absatz 3 bis 7. | |||
| [[Benutzer:SvenPhenix|Sven Bechen]] | | [[Benutzer:SvenPhenix|Sven Bechen]] | ||
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