Vorstand:Anträge: Unterschied zwischen den Versionen

886 Bytes hinzugefügt ,  02:22, 14. Mär. 2022
 
Zeile 72: Zeile 72:


1. Unterstützung der Mitgliederverwaltung  
1. Unterstützung der Mitgliederverwaltung  
§3 Anträge
Absatz 7 soll folgendermaßen hinzugefügt werden:
Die offizielle Anerkennung von Gliederungen der Jungen Piraten Deutschland (Siehe Kreisverbände oder Crews), die nicht durch die Satzung des Vereins Junge Piraten Deutschland geregelt sind, können und sollen durch Anträge an den Vorstand gemäß §4 Sitzungsbeschluss behandelt werden und somit offiziell bei Anerkennung der Satzung anerkannt werden können.
§4 Sitzungsbeschluss
Es wird der folgende Punkt [7] hinzugefügt (weitere Punkte werden entsprechend nummerarisch geändert):
Der Bundesvorstand ist beschlussfähig, sobald 50% des Bundesvorstandes digital oder persönlich anwesend sind.
Alle benannten Punkte die sich auf §4 Absatz 3-6 berufen werden auf Absatz 3-7 geändert.
§5 Umlaufbeschlüsse
Absatz 2 wird folgendermaßen geändert:
Die Mehrheitsfindung erfolgt gemäß §4 Absatz 3 bis 7.
| [[Benutzer:SvenPhenix|Sven Bechen]]
| [[Benutzer:SvenPhenix|Sven Bechen]]
| Offen
| Offen
|  
|  
|-
|-
92

Bearbeitungen