Mitgliederversammlung 2022.1/Anträge
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Satzungsänderungsantrag
Ziffer | Titel | Antragssteller:in | Text |
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SÄA01 | Änderung von §7 Vorstand | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge folgende Satzungsänderung beschließen, dieser Beschluss darf ggf. bis zur Vereinseintragung verschoben werden:
§7 Vorstand wird in folgendes umgeschrieben: §7 Bundesvorstand (1) Der Bundesvorstand führt die laufenden Geschäfte des Bundesverbandes im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er vertritt den Bundesverband nach außen und gegenüber der Piratenpartei. (2) Der Bundesvorstand tagt mitgliederöffentlich. Bei Personalfragen und bei Angelegenheiten die Persönlichkeitsrechte betreffen, wird die Öffentlichkeit auf Beschluss oder auf Wunsch der unmittelbar betroffenen Person ausgeschlossen. (3) Der Bundesvorstand setzt sich folgendermaßen zusammen: a. Bis zu 2 Ersten Vorsitzenden b. der/die Politische Geschäftsführer:in c. der/die Schatzmeister*in d. Bis zu 6 weiteren Beisitzern Die 2 Ersten Vorsitzenden, der/die Politische Geschäftsführer:in und der/die Schatzmeister:in bilden zusammen den geschäftsführenden Bundesvorstand. (3a) Der Bundesvorstand wird von der Mitgliederversammlung im Mehrheitswahlverfahren gewählt. Die Mitglieder werden in folgender Reihenfolge gewählt: Erste Vorsitzende, Schatzmeister:in, Politische/r Geschäftsführer:in, Beisitzer. (3b) Die Amtszeit des Bundesvorstandes beträgt ein Jahr und endet mit der Wahl des nachfolgenden Bundesvorstands. (3c) Zur Wahl des/der Schatzmeister:in können sich nur volljährige natürliche Personen stellen. (3d) Mitglieder, welche zum Zeitpunkt der Wahl nach §2 BGB noch nicht die Volljährigkeit erlangt haben und sich zur Wahl eines Vorstandsamtes stellen, haben vor der Wahl bei dem Wahlleiter/ der Wahlleiterin der Versammlung eine Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Person(en) abzugeben, in welcher diese ihr Einverständnis mit einer eventuellen Wahl bekunden. Die Einverständniserklärung ist nach der Wahl zu den Vereinsunterlagen zu nehmen. (3e) Der Bundesvorstand kann bei Bedarf im Form einer Mehrheitswahl weitere Beisitzer:innen in den Bundesvorstand kooptieren, solange die in §3 beschriebene Maximalanzahl nicht überschritten ist. (4a) Scheidet ein Bundesvorstandsmitglied während der Amtsperiode aus, bleibt der restliche Bundesvorstand im Amt. (4b) Reduziert sich durch das Ausscheiden eines Bundesvorstandsmitgliedes die Zahl der Bundesvorstandsmitglieder auf unter drei, ist unverzüglich vom verbleibenden Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Ist kein Bundesvorstandsmitglied mehr im Amt, beruft die nächst höhere Vereinsinstanz eine Mitgliederversammlung ein, die ausschließlich die Wahl eines neuen Bundesvorstandes zum Zweck hat. (5) Der Verein wird durch den geschäftsführenden Bundesvorstand, zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |
Sonstige Anträge
Ziffer | Titel | Antragssteller:in | Text |
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SA01 | Themenpositionen Bildung | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge beschließen: die von Sven Bechen, als Zweiter Vorsitzender, erstellten Positionen im Themenbereich Bildung unter der Webadresse unserer Website: https://jungepiraten.de/themen/bildung/ zu bestätigen und offiziell als Standpunkte der Jungen Piraten Deutschland zu klassifizieren.
(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) |
SA02 | Themenposition Digitales | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge beschließen: die von Sven Bechen, als Zweiter Vorsitzender, erstellten Positionen im Themenbereich Digitales unter der Webadresse unserer Website: https://jungepiraten.de/themen/digitales/ zu bestätigen und offiziell als Standpunkte der Jungen Piraten Deutschland zu klassifizieren.
(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) |
SA03 | Themenposition Beteiligung | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge beschließen: die von Sven Bechen, als Zweiter Vorsitzender, erstellten Positionen im Themenbereich Beteiligung unter der Webadresse unserer Website: https://jungepiraten.de/themen/beteiligung/ zu bestätigen und offiziell als Standpunkte der Jungen Piraten Deutschland zu klassifizieren.
(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) |
SA04 | Themenposition Europa | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge beschließen: die von Sven Bechen, als Zweiter Vorsitzender, erstellten Positionen im Themenbereich Europa unter der Webadresse unserer Website: https://jungepiraten.de/themen/europa/ zu bestätigen und offiziell als Standpunkte der Jungen Piraten Deutschland zu klassifizieren.
(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) |
SA05 | Themenposition Soziales | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge beschließen: die von Sven Bechen, als Zweiter Vorsitzender, erstellten Positionen im Themenbereich Soziales unter der Webadresse unserer Website: https://jungepiraten.de/themen/soziales/ zu bestätigen und offiziell als Standpunkte der Jungen Piraten Deutschland zu klassifizieren.
(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) |
SA06 | Themenposition Queer | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge beschließen: die von Sven Bechen, als Zweiter Vorsitzender, erstellten Positionen im Themenbereich Queer unter der Webadresse unserer Website: https://jungepiraten.de/themen/queer/ zu bestätigen und offiziell als Standpunkte der Jungen Piraten Deutschland zu klassifizieren.
(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) |
SA07 | Vorstand und Vereinseintragung | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Der erste Bundesvorstand, ausscheidend zur ersten bundesweiten Mitgliederversammlung, wird von der Mitgliederversammlung berechtigt und damit beauftragt die Vereinseintragung im Namen des Zweiten Bundesvorstandes und der Mitglieder der Jungen Piraten Deutschland zu vollenden. |