Mitgliederversammlung 2022.1/Anträge: Unterschied zwischen den Versionen
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| SA07 | |||
| Anerkennung der Crews (Sofern SÄA003 angenommen) | |||
| Sven Bechen | |||
| Die Mitgliederversammlung möge beschließen: | |||
Die Crews Stendal und Dortmund offiziell anzuerkennen. | |||
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Version vom 24. Juli 2022, 02:48 Uhr
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Satzungsänderungsantrag
Ziffer | Titel | Antragssteller:in | Text |
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SÄA01 | Änderung von §7 Vorstand | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge folgende Satzungsänderung beschließen, dieser Beschluss darf ggf. bis zur Vereinseintragung verschoben werden:
§7 Vorstand wird in folgendes umgeschrieben: §7 Bundesvorstand (1) Der Bundesvorstand führt die laufenden Geschäfte des Bundesverbandes im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er vertritt den Bundesverband nach außen und gegenüber der Piratenpartei. (2) Der Bundesvorstand tagt mitgliederöffentlich. Bei Personalfragen und bei Angelegenheiten die Persönlichkeitsrechte betreffen, wird die Öffentlichkeit auf Beschluss oder auf Wunsch der unmittelbar betroffenen Person ausgeschlossen. (3) Der Bundesvorstand setzt sich folgendermaßen zusammen: a. Bis zu 2 Ersten Vorsitzenden b. der/die Politische Geschäftsführer:in c. der/die Schatzmeister*in d. Bis zu 6 weiteren Beisitzern Die 2 Ersten Vorsitzenden, der/die Politische Geschäftsführer:in und der/die Schatzmeister:in bilden zusammen den geschäftsführenden Bundesvorstand. (3a) Der Bundesvorstand wird von der Mitgliederversammlung im Mehrheitswahlverfahren gewählt. Die Mitglieder werden in folgender Reihenfolge gewählt: Erste Vorsitzende, Schatzmeister:in, Politische/r Geschäftsführer:in, Beisitzer. (3b) Die Amtszeit des Bundesvorstandes beträgt ein Jahr und endet mit der Wahl des nachfolgenden Bundesvorstands. (3c) Zur Wahl des/der Schatzmeister:in können sich nur volljährige natürliche Personen stellen. (3d) Mitglieder, welche zum Zeitpunkt der Wahl nach §2 BGB noch nicht die Volljährigkeit erlangt haben und sich zur Wahl eines Vorstandsamtes stellen, haben vor der Wahl bei dem Wahlleiter/ der Wahlleiterin der Versammlung eine Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Person(en) abzugeben, in welcher diese ihr Einverständnis mit einer eventuellen Wahl bekunden. Die Einverständniserklärung ist nach der Wahl zu den Vereinsunterlagen zu nehmen. (3e) Der Bundesvorstand kann bei Bedarf im Form einer Mehrheitswahl weitere Beisitzer:innen in den Bundesvorstand kooptieren, solange die in §3 beschriebene Maximalanzahl nicht überschritten ist. (4a) Scheidet ein Bundesvorstandsmitglied während der Amtsperiode aus, bleibt der restliche Bundesvorstand im Amt. (4b) Reduziert sich durch das Ausscheiden eines Bundesvorstandsmitgliedes die Zahl der Bundesvorstandsmitglieder auf unter drei, ist unverzüglich vom verbleibenden Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Ist kein Bundesvorstandsmitglied mehr im Amt, beruft die nächst höhere Vereinsinstanz eine Mitgliederversammlung ein, die ausschließlich die Wahl eines neuen Bundesvorstandes zum Zweck hat. (5) Der Verein wird durch den geschäftsführenden Bundesvorstand, zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |
SÄA02 | Zweck | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
§2 Zweck folgendermaßen zu ändern: Die Jungen Piraten Deutschland stellen sich folgendem Zweck: Innerhalb der Jugend der Gesellschaft und der Piratenpartei für ihre Ziele und Vorstellungen zu wirken und die politischen Vorstellungen und Ziele ihrer Mitgliedern entsprechend den gültigen Beschlüssen zu vertreten. Politische Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit durchzuführen und offene Jugendstellen für Politik aufzubauen und zu unterstützen. Auch die Arbeit von verschiedenen Jugendverbänden, -gruppen und -initiativen sollen bundesweit und regional vernetzt und gefördert werden. Dabei ist besonders die Gründung lokaler Gruppen zu unterstützen, eine Arbeit mit außerparteiischen Jugendinitiativen und Interessensgruppen anzustreben und diese zu unterstützen. Die Tätigkeit des Bundesvorstandes und weiterer Organe werden dabei ehrenamtlich ausgeübt. Auch verfolgen die Jungen Piraten Deutschland selbstlose und keine in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecke. |
SÄA03 | Gliederung des Bundesverbandes | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
§3 Gliederung des Bundesverbandes folgendermaßen zu ändern: (1) Die Jungen Piraten Deutschland gliedern sich in den Bundesverband, Landesverbände, Crews und gegebenenfalls weitere Gebietsgliederungen nach Maßgabe der Satzung des zuständigen Landesverbandes. (2) Die Landesverbände werden entsprechend der sechzehn Bundesländer gebildet. Sie besitzen Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie. Ihre Satzung darf der Satzung des Bundesverbandes nicht widersprechen. (2a) Crews umfassen in der Regel das Gebiet eines oder mehrerer Landkreise oder kreisfreien Städte. Ihre Satzung darf der Satzung des Bundes- und des zuständigen Landesverbandes nicht widersprechen. Näheres regelt die Satzung des zuständigen Landesverbandes. (3) Über die Anerkennung einer Crew entscheidet die Mitgliederversammlung des zuständigen höheren Gebietsverbandes mit satzungsändernder Mehrheit. Zuständig für die Anerkennung von Landesverbänden ist der Bundesverband, für die Anerkennung aller weiterer Gebietsverbände der jeweilige Landesverband, sofern seine Satzung keine abweichende Regelung betrifft. (4) Gebietsverbände der Jungen Piraten Deutschland Bundesverband können von der Mitgliederversammlung mit satzungsändernder Mehrheit ausgeschlossen werden. |
Sonstige Anträge
Ziffer | Titel | Antragssteller:in | Text |
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SA01 | Themenpositionen Bildung | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge beschließen: die von Sven Bechen, als Zweiter Vorsitzender, erstellten Positionen im Themenbereich Bildung unter der Webadresse unserer Website: https://jungepiraten.de/themen/bildung/ zu bestätigen und offiziell als Standpunkte der Jungen Piraten Deutschland zu klassifizieren.
(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) |
SA02 | Themenposition Digitales | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge beschließen: die von Sven Bechen, als Zweiter Vorsitzender, erstellten Positionen im Themenbereich Digitales unter der Webadresse unserer Website: https://jungepiraten.de/themen/digitales/ zu bestätigen und offiziell als Standpunkte der Jungen Piraten Deutschland zu klassifizieren.
(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) |
SA03 | Themenposition Beteiligung | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge beschließen: die von Sven Bechen, als Zweiter Vorsitzender, erstellten Positionen im Themenbereich Beteiligung unter der Webadresse unserer Website: https://jungepiraten.de/themen/beteiligung/ zu bestätigen und offiziell als Standpunkte der Jungen Piraten Deutschland zu klassifizieren.
(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) |
SA04 | Themenposition Europa | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge beschließen: die von Sven Bechen, als Zweiter Vorsitzender, erstellten Positionen im Themenbereich Europa unter der Webadresse unserer Website: https://jungepiraten.de/themen/europa/ zu bestätigen und offiziell als Standpunkte der Jungen Piraten Deutschland zu klassifizieren.
(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) |
SA05 | Themenposition Soziales | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge beschließen: die von Sven Bechen, als Zweiter Vorsitzender, erstellten Positionen im Themenbereich Soziales unter der Webadresse unserer Website: https://jungepiraten.de/themen/soziales/ zu bestätigen und offiziell als Standpunkte der Jungen Piraten Deutschland zu klassifizieren.
(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) |
SA06 | Themenposition Queer | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge beschließen: die von Sven Bechen, als Zweiter Vorsitzender, erstellten Positionen im Themenbereich Queer unter der Webadresse unserer Website: https://jungepiraten.de/themen/queer/ zu bestätigen und offiziell als Standpunkte der Jungen Piraten Deutschland zu klassifizieren.
(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) |
SA07 | Anerkennung der Crews (Sofern SÄA003 angenommen) | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die Crews Stendal und Dortmund offiziell anzuerkennen. |