Mitgliederversammlung 2022.1/Anträge: Unterschied zwischen den Versionen
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! Antragssteller:in | ! Antragssteller:in | ||
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| SÄA01 | | SÄA01 | ||
| Änderung von §7 Vorstand | | Änderung von §7 Vorstand (Zu behandeln, vor Vorstandswahlen) | ||
| Sven Bechen | | Sven Bechen | ||
| Die Mitgliederversammlung möge folgende Satzungsänderung beschließen, dieser Beschluss darf ggf. bis zur Vereinseintragung verschoben werden: | | Die Mitgliederversammlung möge folgende Satzungsänderung beschließen, dieser Beschluss darf ggf. bis zur Vereinseintragung verschoben werden: | ||
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a. Bis zu 2 Ersten Vorsitzenden | a. Bis zu 2 Ersten Vorsitzenden | ||
b. der | b. dem/der stellvertretenden Vorsitzenden | ||
c. der/die Schatzmeister | c. der/die Schatzmeister:in | ||
d. Bis zu 6 weiteren | d. Bis zu 6 weiteren Beisitzer:innen | ||
Die | Der/Die Erste/n Vorsitzende/n, der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Schatzmeister:in bilden zusammen den geschäftsführenden Bundesvorstand. | ||
(3a) Der Bundesvorstand wird von der Mitgliederversammlung im Mehrheitswahlverfahren gewählt. Die Mitglieder werden in folgender Reihenfolge gewählt: Erste Vorsitzende, Schatzmeister:in, | (3a) Der Bundesvorstand wird von der Mitgliederversammlung im Mehrheitswahlverfahren gewählt. Die Mitglieder werden in folgender Reihenfolge gewählt: Erste Vorsitzende, Schatzmeister:in, Stellvertretende Vorsitzende, Beisitzer:innen. | ||
(3b) Die Amtszeit des Bundesvorstandes beträgt ein Jahr und endet mit der Wahl des nachfolgenden Bundesvorstands. | (3b) Die Amtszeit des Bundesvorstandes beträgt ein Jahr und endet mit der Wahl des nachfolgenden Bundesvorstands. | ||
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(5) Der Verein wird durch den geschäftsführenden Bundesvorstand, zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. | (5) Der Verein wird durch den geschäftsführenden Bundesvorstand, zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. | ||
| Unsere Vorstandsstruktur ist sehr unüberlichtlich, mein Vorschlag sorgt dafür das wir 1-2 Hauptansprechpartner haben. Der/Die PolGf soll dafür sorgen, dass politische Arbeit nicht verloren geht. 2Vs werden durch Beisitzer:innen ersetzt. Zudem wurde dieser Paragraph ordentlicher umgestaltet und übersichtlicher gemacht in der Zuordnung. Außerdem wurde die Amtsperiode auf 1 Jahr beschränkt. | |||
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| SÄA02 | | SÄA02 | ||
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Die Tätigkeit des Bundesvorstandes und weiterer Organe werden dabei ehrenamtlich ausgeübt. Auch verfolgen die Jungen Piraten Deutschland selbstlose und keine in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecke. | Die Tätigkeit des Bundesvorstandes und weiterer Organe werden dabei ehrenamtlich ausgeübt. Auch verfolgen die Jungen Piraten Deutschland selbstlose und keine in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecke. | ||
| Der Zweck wurde umformuliert. Die Formulierungen um die (abgelehnte) Gemeinnützigkeit zu bekommen wurden entfernt und für potenziell andere Organisationen, welche die Satzung lesen angenehmer gestaltet. | |||
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| SÄA03 | | SÄA03 | ||
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(3) Über die Anerkennung einer Crew entscheidet die Mitgliederversammlung des zuständigen höheren Gebietsverbandes mit satzungsändernder Mehrheit. Zuständig für die Anerkennung von Landesverbänden ist der Bundesverband, für die Anerkennung aller weiterer Gebietsverbände der jeweilige Landesverband, sofern seine Satzung keine abweichende Regelung betrifft. | (3) Über die Anerkennung einer Crew entscheidet die Mitgliederversammlung des zuständigen höheren Gebietsverbandes mit satzungsändernder Mehrheit. Zuständig für die Anerkennung von Landesverbänden ist der Bundesverband, für die Anerkennung aller weiterer Gebietsverbände der jeweilige Landesverband, sofern seine Satzung keine abweichende Regelung betrifft. | ||
(4) Gebietsverbände der Jungen Piraten Deutschland | (4) Gebietsverbände der Jungen Piraten Deutschland können von der Mitgliederversammlung mit satzungsändernder Mehrheit ausgeschlossen werden. | ||
| Crews und weitere Ortsgruppen werden etabliert. Rechte von Landesverbänden werden verankert. Zuständigkeiten bestimmt. | |||
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| SÄA04 | |||
| Name, Sitz und Geschäftsjahr (Sofern Eintragung abgeschlossen) | |||
| Sven Bechen | |||
| Die Mitgliederversammlung möge beschließen: | |||
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr folgendermaßen zu ändern: | |||
Die Organisation trägt den Namen „Junge Piraten Deutschland“. Die Kurzbezeichnung lautet „Junge PIRATEN“. | |||
(1) Die „Jungen Piraten Deutschland“ ist als selbstständige Vereinigung die politische Jugendorganisation der Piratenpartei. | |||
(2) Der Sitz der Organisation ist der Sitz der Geschäftsstelle. Der Sitz der Geschäftsstelle ist Berlin. | |||
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. | |||
| Sobald wir eingetragen sind, ist das "Ziel zur Eintragung" überflüssig und wurde von mir durch die Anerkennung der Mutterpartei ersetzt. | |||
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! Antragssteller:in | ! Antragssteller:in | ||
! Text | ! Text | ||
! Begründung | |||
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| SA01 | | SA01 | ||
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(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) | (Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) | ||
| Die von mir erstellten Punkte sollen offiziell von der MV bestätigt werden, bis dahin stellen diese nur eine voraussichtliche Meinung dar. | |||
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| SA02 | | SA02 | ||
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(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) | (Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) | ||
| Die von mir erstellten Punkte sollen offiziell von der MV bestätigt werden, bis dahin stellen diese nur eine voraussichtliche Meinung dar. | |||
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| SA03 | | SA03 | ||
Zeile 106: | Zeile 129: | ||
(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) | (Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) | ||
| Die von mir erstellten Punkte sollen offiziell von der MV bestätigt werden, bis dahin stellen diese nur eine voraussichtliche Meinung dar. | |||
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| SA04 | | SA04 | ||
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(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) | (Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) | ||
| Die von mir erstellten Punkte sollen offiziell von der MV bestätigt werden, bis dahin stellen diese nur eine voraussichtliche Meinung dar. | |||
|- | |- | ||
| SA05 | | SA05 | ||
Zeile 120: | Zeile 145: | ||
(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) | (Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) | ||
| Die von mir erstellten Punkte sollen offiziell von der MV bestätigt werden, bis dahin stellen diese nur eine voraussichtliche Meinung dar. | |||
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| SA06 | | SA06 | ||
Zeile 127: | Zeile 153: | ||
(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) | (Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) | ||
| Die von mir erstellten Punkte sollen offiziell von der MV bestätigt werden, bis dahin stellen diese nur eine voraussichtliche Meinung dar. | |||
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| SA07 | |||
| Anerkennung der Crews (Sofern SÄA003 angenommen) | |||
| Sven Bechen | |||
| Die Mitgliederversammlung möge beschließen: | |||
Die Crews Stendal und Dortmund offiziell anzuerkennen. | |||
| Sofern der SÄA003 durchging werden Crews offiziell anerkannt und müssen von der MV der nächsthöheren Organisationsstruktur aufgenommen/ dessen Gründung angenommen werden. Das soll hiermit nachträglich geschehen. | |||
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Aktuelle Version vom 20. August 2022, 14:27 Uhr
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Hier können Anträge an die Mitgliederversammlung gestellt werden.
Satzungsänderungsantrag
Ziffer | Titel | Antragssteller:in | Text | Begründung |
---|---|---|---|---|
SÄA01 | Änderung von §7 Vorstand (Zu behandeln, vor Vorstandswahlen) | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge folgende Satzungsänderung beschließen, dieser Beschluss darf ggf. bis zur Vereinseintragung verschoben werden:
§7 Vorstand wird in folgendes umgeschrieben: §7 Bundesvorstand (1) Der Bundesvorstand führt die laufenden Geschäfte des Bundesverbandes im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er vertritt den Bundesverband nach außen und gegenüber der Piratenpartei. (2) Der Bundesvorstand tagt mitgliederöffentlich. Bei Personalfragen und bei Angelegenheiten die Persönlichkeitsrechte betreffen, wird die Öffentlichkeit auf Beschluss oder auf Wunsch der unmittelbar betroffenen Person ausgeschlossen. (3) Der Bundesvorstand setzt sich folgendermaßen zusammen: a. Bis zu 2 Ersten Vorsitzenden b. dem/der stellvertretenden Vorsitzenden c. der/die Schatzmeister:in d. Bis zu 6 weiteren Beisitzer:innen Der/Die Erste/n Vorsitzende/n, der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Schatzmeister:in bilden zusammen den geschäftsführenden Bundesvorstand. (3a) Der Bundesvorstand wird von der Mitgliederversammlung im Mehrheitswahlverfahren gewählt. Die Mitglieder werden in folgender Reihenfolge gewählt: Erste Vorsitzende, Schatzmeister:in, Stellvertretende Vorsitzende, Beisitzer:innen. (3b) Die Amtszeit des Bundesvorstandes beträgt ein Jahr und endet mit der Wahl des nachfolgenden Bundesvorstands. (3c) Zur Wahl des/der Schatzmeister:in können sich nur volljährige natürliche Personen stellen. (3d) Mitglieder, welche zum Zeitpunkt der Wahl nach §2 BGB noch nicht die Volljährigkeit erlangt haben und sich zur Wahl eines Vorstandsamtes stellen, haben vor der Wahl bei dem Wahlleiter/ der Wahlleiterin der Versammlung eine Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Person(en) abzugeben, in welcher diese ihr Einverständnis mit einer eventuellen Wahl bekunden. Die Einverständniserklärung ist nach der Wahl zu den Vereinsunterlagen zu nehmen. (3e) Der Bundesvorstand kann bei Bedarf im Form einer Mehrheitswahl weitere Beisitzer:innen in den Bundesvorstand kooptieren, solange die in §3 beschriebene Maximalanzahl nicht überschritten ist. (4a) Scheidet ein Bundesvorstandsmitglied während der Amtsperiode aus, bleibt der restliche Bundesvorstand im Amt. (4b) Reduziert sich durch das Ausscheiden eines Bundesvorstandsmitgliedes die Zahl der Bundesvorstandsmitglieder auf unter drei, ist unverzüglich vom verbleibenden Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Ist kein Bundesvorstandsmitglied mehr im Amt, beruft die nächst höhere Vereinsinstanz eine Mitgliederversammlung ein, die ausschließlich die Wahl eines neuen Bundesvorstandes zum Zweck hat. (5) Der Verein wird durch den geschäftsführenden Bundesvorstand, zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |
Unsere Vorstandsstruktur ist sehr unüberlichtlich, mein Vorschlag sorgt dafür das wir 1-2 Hauptansprechpartner haben. Der/Die PolGf soll dafür sorgen, dass politische Arbeit nicht verloren geht. 2Vs werden durch Beisitzer:innen ersetzt. Zudem wurde dieser Paragraph ordentlicher umgestaltet und übersichtlicher gemacht in der Zuordnung. Außerdem wurde die Amtsperiode auf 1 Jahr beschränkt. |
SÄA02 | Zweck | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
§2 Zweck folgendermaßen zu ändern: Die Jungen Piraten Deutschland stellen sich folgendem Zweck: Innerhalb der Jugend der Gesellschaft und der Piratenpartei für ihre Ziele und Vorstellungen zu wirken und die politischen Vorstellungen und Ziele ihrer Mitgliedern entsprechend den gültigen Beschlüssen zu vertreten. Politische Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit durchzuführen und offene Jugendstellen für Politik aufzubauen und zu unterstützen. Auch die Arbeit von verschiedenen Jugendverbänden, -gruppen und -initiativen sollen bundesweit und regional vernetzt und gefördert werden. Dabei ist besonders die Gründung lokaler Gruppen zu unterstützen, eine Arbeit mit außerparteiischen Jugendinitiativen und Interessensgruppen anzustreben und diese zu unterstützen. Die Tätigkeit des Bundesvorstandes und weiterer Organe werden dabei ehrenamtlich ausgeübt. Auch verfolgen die Jungen Piraten Deutschland selbstlose und keine in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecke. |
Der Zweck wurde umformuliert. Die Formulierungen um die (abgelehnte) Gemeinnützigkeit zu bekommen wurden entfernt und für potenziell andere Organisationen, welche die Satzung lesen angenehmer gestaltet. |
SÄA03 | Gliederung des Bundesverbandes | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
§3 Gliederung des Bundesverbandes folgendermaßen zu ändern: (1) Die Jungen Piraten Deutschland gliedern sich in den Bundesverband, Landesverbände, Crews und gegebenenfalls weitere Gebietsgliederungen nach Maßgabe der Satzung des zuständigen Landesverbandes. (2) Die Landesverbände werden entsprechend der sechzehn Bundesländer gebildet. Sie besitzen Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie. Ihre Satzung darf der Satzung des Bundesverbandes nicht widersprechen. (2a) Crews umfassen in der Regel das Gebiet eines oder mehrerer Landkreise oder kreisfreien Städte. Ihre Satzung darf der Satzung des Bundes- und des zuständigen Landesverbandes nicht widersprechen. Näheres regelt die Satzung des zuständigen Landesverbandes. (3) Über die Anerkennung einer Crew entscheidet die Mitgliederversammlung des zuständigen höheren Gebietsverbandes mit satzungsändernder Mehrheit. Zuständig für die Anerkennung von Landesverbänden ist der Bundesverband, für die Anerkennung aller weiterer Gebietsverbände der jeweilige Landesverband, sofern seine Satzung keine abweichende Regelung betrifft. (4) Gebietsverbände der Jungen Piraten Deutschland können von der Mitgliederversammlung mit satzungsändernder Mehrheit ausgeschlossen werden. |
Crews und weitere Ortsgruppen werden etabliert. Rechte von Landesverbänden werden verankert. Zuständigkeiten bestimmt. |
SÄA04 | Name, Sitz und Geschäftsjahr (Sofern Eintragung abgeschlossen) | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr folgendermaßen zu ändern: Die Organisation trägt den Namen „Junge Piraten Deutschland“. Die Kurzbezeichnung lautet „Junge PIRATEN“. (1) Die „Jungen Piraten Deutschland“ ist als selbstständige Vereinigung die politische Jugendorganisation der Piratenpartei. (2) Der Sitz der Organisation ist der Sitz der Geschäftsstelle. Der Sitz der Geschäftsstelle ist Berlin. (3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
Sobald wir eingetragen sind, ist das "Ziel zur Eintragung" überflüssig und wurde von mir durch die Anerkennung der Mutterpartei ersetzt. |
Sonstige Anträge
Ziffer | Titel | Antragssteller:in | Text | Begründung |
---|---|---|---|---|
SA01 | Themenpositionen Bildung | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge beschließen: die von Sven Bechen, als Zweiter Vorsitzender, erstellten Positionen im Themenbereich Bildung unter der Webadresse unserer Website: https://jungepiraten.de/themen/bildung/ zu bestätigen und offiziell als Standpunkte der Jungen Piraten Deutschland zu klassifizieren.
(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) |
Die von mir erstellten Punkte sollen offiziell von der MV bestätigt werden, bis dahin stellen diese nur eine voraussichtliche Meinung dar. |
SA02 | Themenposition Digitales | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge beschließen: die von Sven Bechen, als Zweiter Vorsitzender, erstellten Positionen im Themenbereich Digitales unter der Webadresse unserer Website: https://jungepiraten.de/themen/digitales/ zu bestätigen und offiziell als Standpunkte der Jungen Piraten Deutschland zu klassifizieren.
(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) |
Die von mir erstellten Punkte sollen offiziell von der MV bestätigt werden, bis dahin stellen diese nur eine voraussichtliche Meinung dar. |
SA03 | Themenposition Beteiligung | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge beschließen: die von Sven Bechen, als Zweiter Vorsitzender, erstellten Positionen im Themenbereich Beteiligung unter der Webadresse unserer Website: https://jungepiraten.de/themen/beteiligung/ zu bestätigen und offiziell als Standpunkte der Jungen Piraten Deutschland zu klassifizieren.
(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) |
Die von mir erstellten Punkte sollen offiziell von der MV bestätigt werden, bis dahin stellen diese nur eine voraussichtliche Meinung dar. |
SA04 | Themenposition Europa | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge beschließen: die von Sven Bechen, als Zweiter Vorsitzender, erstellten Positionen im Themenbereich Europa unter der Webadresse unserer Website: https://jungepiraten.de/themen/europa/ zu bestätigen und offiziell als Standpunkte der Jungen Piraten Deutschland zu klassifizieren.
(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) |
Die von mir erstellten Punkte sollen offiziell von der MV bestätigt werden, bis dahin stellen diese nur eine voraussichtliche Meinung dar. |
SA05 | Themenposition Soziales | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge beschließen: die von Sven Bechen, als Zweiter Vorsitzender, erstellten Positionen im Themenbereich Soziales unter der Webadresse unserer Website: https://jungepiraten.de/themen/soziales/ zu bestätigen und offiziell als Standpunkte der Jungen Piraten Deutschland zu klassifizieren.
(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) |
Die von mir erstellten Punkte sollen offiziell von der MV bestätigt werden, bis dahin stellen diese nur eine voraussichtliche Meinung dar. |
SA06 | Themenposition Queer | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge beschließen: die von Sven Bechen, als Zweiter Vorsitzender, erstellten Positionen im Themenbereich Queer unter der Webadresse unserer Website: https://jungepiraten.de/themen/queer/ zu bestätigen und offiziell als Standpunkte der Jungen Piraten Deutschland zu klassifizieren.
(Über einzelne Punkte darf, sofern gewünscht, modular abgestimmt werden) |
Die von mir erstellten Punkte sollen offiziell von der MV bestätigt werden, bis dahin stellen diese nur eine voraussichtliche Meinung dar. |
SA07 | Anerkennung der Crews (Sofern SÄA003 angenommen) | Sven Bechen | Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die Crews Stendal und Dortmund offiziell anzuerkennen. |
Sofern der SÄA003 durchging werden Crews offiziell anerkannt und müssen von der MV der nächsthöheren Organisationsstruktur aufgenommen/ dessen Gründung angenommen werden. Das soll hiermit nachträglich geschehen. |