Vorstand:Anträge: Unterschied zwischen den Versionen

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   Junge Menschen können sich am besten dort einbringen, wo sie selber betroffen sind. Wir -Die Jungen Piraten- setzen uns daher für die bundesweite Einführung von demokratisch legitimierten Jugendstadträten als überparteiliche Gremien auf kommunaler Ebene, welche die Interessen der Jugendlichen in der Stadt oder der Gemeinde gegenüber (Ober-)Bürgermeister, Gemeinderat und Stadtverwaltung vertritt, ein.
   Junge Menschen können sich am besten dort einbringen, wo sie selber betroffen sind. Wir -Die Jungen Piraten- setzen uns daher für die bundesweite Einführung von demokratisch legitimierten Jugendstadträten als überparteiliche Gremien auf kommunaler Ebene, welche die Interessen der Jugendlichen in der Stadt oder der Gemeinde gegenüber (Ober-)Bürgermeister, Gemeinderat und Stadtverwaltung vertritt, ein.
| [[Benutzer:SvenPhenix|Sven Bechen]]
| angenommen
| [[BuVo-Sitzung 02. März 2022|2022-03-02]]
|-
| 2022-03-08
| Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Bundesvorstandes der Jungen Piraten Deutschland
Der Bundesvorstand möge beschließen die Geschäftsordnung des Bundesvorstandes, wie folgt zu ändern:
§1 Aufgabenverteilung des Bundesvorstandes
In Absatz 4, Aufgaben von Sven Bechen werden die beiden folgenden Zuständigkeitsbereiche hinzugefügt:
1. Koordination Themenbeauftragte
2. provisorische Themenarbeit
In Absatz 4, Aufgaben von Sven Bechen wird der folgende Zuständigkeitsbereich entfernt:
1. Unterstützung der Mitgliederverwaltung
§3 Anträge
Absatz 7 soll folgendermaßen hinzugefügt werden:
Die offizielle Anerkennung von Gliederungen der Jungen Piraten Deutschland (Siehe Kreisverbände oder Crews), die nicht durch die Satzung des Vereins Junge Piraten Deutschland geregelt sind, können und sollen durch Anträge an den Vorstand gemäß §4 Sitzungsbeschluss behandelt werden und somit offiziell bei Anerkennung der Satzung anerkannt werden können.
§4 Sitzungsbeschluss
Es wird der folgende Punkt [7] hinzugefügt (weitere Punkte werden entsprechend nummerarisch geändert):
Der Bundesvorstand ist beschlussfähig, sobald 50% des Bundesvorstandes digital oder persönlich anwesend sind.
Alle benannten Punkte die sich auf §4 Absatz 3-6 berufen werden auf Absatz 3-7 geändert.
§5 Umlaufbeschlüsse
Absatz 2 wird folgendermaßen geändert:
Die Mehrheitsfindung erfolgt gemäß §4 Absatz 3 bis 7.
| [[Benutzer:SvenPhenix|Sven Bechen]]
| [[Benutzer:SvenPhenix|Sven Bechen]]
| Offen
| Offen
|-  
|
}
|-
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Bearbeitungen

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