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a. Bis zu 2 Ersten Vorsitzenden | a. Bis zu 2 Ersten Vorsitzenden | ||
b. der | b. dem/der stellvertretenden Vorsitzenden | ||
c. der/die Schatzmeister:in | c. der/die Schatzmeister:in | ||
d. Bis zu 6 weiteren Beisitzer:innen | d. Bis zu 6 weiteren Beisitzer:innen | ||
Der/Die Erste/n Vorsitzende/n, der/die | Der/Die Erste/n Vorsitzende/n, der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Schatzmeister:in bilden zusammen den geschäftsführenden Bundesvorstand. | ||
(3a) Der Bundesvorstand wird von der Mitgliederversammlung im Mehrheitswahlverfahren gewählt. Die Mitglieder werden in folgender Reihenfolge gewählt: Erste Vorsitzende, Schatzmeister:in, Politische/r Geschäftsführer:in, Beisitzer:innen. | (3a) Der Bundesvorstand wird von der Mitgliederversammlung im Mehrheitswahlverfahren gewählt. Die Mitglieder werden in folgender Reihenfolge gewählt: Erste Vorsitzende, Schatzmeister:in, Politische/r Geschäftsführer:in, Beisitzer:innen. |
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