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Der Bundesvorstand wird einmal im Kalenderjahr von der Mitgliederversammlung gewählt und vertritt die Jungen PIRATEN nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane. | Der Bundesvorstand wird einmal im Kalenderjahr von der Mitgliederversammlung gewählt und vertritt die Jungen PIRATEN nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane. | ||
Die Geschäfte sind in der [[ | Die Geschäfte sind in der [[Geschäftsordnung des 1. Bundesvorstandes|Geschäftsordnung]] geregelt. | ||
== Anträge an den Vorstand == | == Anträge an den Vorstand == |
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