Geschäftsordnung des 1. Bundesvorstandes: Unterschied zwischen den Versionen

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# Sven Bechen: Interne und Externe Kommunikation (2), Unterstützung der Mitgliederverwaltung, Pressearbeit, Unterstützung in der Verwaltung von Wiki und Website
# Sven Bechen: Interne und Externe Kommunikation (2), Pressearbeit, Unterstützung in der Verwaltung von Wiki und Website, Koordination Themenbeauftragte, provisorische Themenarbeit
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# Sollte ein Antrag vertagt worden sein, so wird dieser in der nächsten Vorstandssitzung behandelt, ohne erneut eingereicht werden zu müssen.
# Sollte ein Antrag vertagt worden sein, so wird dieser in der nächsten Vorstandssitzung behandelt, ohne erneut eingereicht werden zu müssen.
 
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# Die offizielle Anerkennung von Gliederungen der Jungen Piraten Deutschland (Siehe Kreisverbände oder Crews), die nicht durch die Satzung des Vereins Junge Piraten Deutschland geregelt sind, können und sollen durch Anträge an den Vorstand gemäß §4 Sitzungsbeschluss behandelt werden und somit offiziell bei Anerkennung der Satzung anerkannt werden können.


=== §4 Sitzungsbeschluss ===
=== §4 Sitzungsbeschluss ===
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# Wenn zwei oder mehr Anträge inhaltlich widersprüchlich sein, so kann entweder mit einer Abstimmung nach Absatz 3 bis 6 einer der Anträge zur Abstimmung gestellt werden oder eine Stichwahl zwischen den einzelnen Anträgen abgehalten werden.
# Der Bundesvorstand ist beschlussfähig, sobald 50% des Bundesvorstandes digital oder persönlich anwesend sind.
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# Wenn zwei oder mehr Anträge inhaltlich widersprüchlich sein, so kann entweder mit einer Abstimmung nach Absatz 3 bis 7 einer der Anträge zur Abstimmung gestellt werden oder eine Stichwahl zwischen den einzelnen Anträgen abgehalten werden.
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# Eine Stichwahl erfolgt gemäß Absatz 4 bis 6. Gültige Abstimmoptionen sind die jeweiligen zur Abstimmung stehenden Anträge, die Option 'Keiner der Anträge' oder eine Enthaltung. Sollte kein Antrag oder die Option 'Keiner der Anträge' eine Mehrheit gemäß Absatz 6 erreichen, so wird die Stichwahl wiederholt. Bei einer Wiederholung steht der Antrag der in der ersten Stichwahl die geringste Anzahl von Stimmen bekam nicht erneut zur Abstimmung. Sollten zwei oder mehr Anträge die gleiche Anzahl an Stimmen haben, die zugleich die geringste Anzahl ist, so sind alle Anträge mit dieser Anzahl an Stimmen zu streichen. Sollte durch die Streichung eines oder mehrere Anträge nur noch ein Antrag zur Stichwahl stehen, so wird über diesen Antrag nach Absatz 3 bis 6 abgestimmt.
# Eine Stichwahl erfolgt gemäß Absatz 4 bis 7. Gültige Abstimmoptionen sind die jeweiligen zur Abstimmung stehenden Anträge, die Option 'Keiner der Anträge' oder eine Enthaltung. Sollte kein Antrag oder die Option 'Keiner der Anträge' eine Mehrheit gemäß Absatz 6 erreichen, so wird die Stichwahl wiederholt. Bei einer Wiederholung steht der Antrag der in der ersten Stichwahl die geringste Anzahl von Stimmen bekam nicht erneut zur Abstimmung. Sollten zwei oder mehr Anträge die gleiche Anzahl an Stimmen haben, die zugleich die geringste Anzahl ist, so sind alle Anträge mit dieser Anzahl an Stimmen zu streichen. Sollte durch die Streichung eines oder mehrere Anträge nur noch ein Antrag zur Stichwahl stehen, so wird über diesen Antrag nach Absatz 3 bis 7 abgestimmt.
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# Auf Antrag eines Mitglied des Vorstandes, über den der Vorstand gemäß Absatz 3 bis 6 abstimmt, kann ein Antrag vertagt werden.
# Auf Antrag eines Mitglied des Vorstandes, über den der Vorstand gemäß Absatz 3 bis 7 abstimmt, kann ein Antrag vertagt werden.


=== §5 Umlaufbeschlüsse ===
=== §5 Umlaufbeschlüsse ===
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# Die Mehrheitsfindung erfolgt gemäß § 4 Absatz 3 bis 6.
# Die Mehrheitsfindung erfolgt gemäß § 4 Absatz 3 bis 7.


== Änderungshistorie ==
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! Datum
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| 2022-03-16
| [https://redmine.jungepiraten.de/issues/6 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Bundesvorstandes der Jungen Piraten Deutschland]
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| 2022-02-23
| 2022-02-23
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