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=== §2 Vorstandssitzung === | === §2 Vorstandssitzung === | ||
# Die Vorstandssitzung findet gewöhnlich | # Die Vorstandssitzung findet gewöhnlich Mittwochs, alle zwei Wochen, um 19 Uhr statt. Abweichungen können in einer Sitzung oder per Umlaufbeschluss beschlossen werden, dabei muss vom Beschluss zur Sitzung mindestens ein Tag vergehen. | ||
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# Bundesvorstandssitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Einzelne Tagesordnungspunkte können auf Beschluss des Bundesvorstands in einem nicht-öffentlichen Sitzungsteil behandelt werden. | # Bundesvorstandssitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Einzelne Tagesordnungspunkte können auf Beschluss des Bundesvorstands in einem nicht-öffentlichen Sitzungsteil behandelt werden. | ||
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# Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder (gerundet auf die nächst höhere ganze Zahl), persönlich oder digital anwesend sind. Sollte die Bedingung aus Satz 1 nicht erfüllt sein, so kann die Vorstandssitzung lediglich den Entfall der Sitzung mit Verschiebung der Tagesordnungspunkte auf die nächste Vorstandssitzung feststellen. | |||
=== §3 Anträge === | === §3 Anträge === | ||
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# | # Gliederungen, die nicht durch die Satzung geregelt sind, können einen Antrag auf Anerkennung durch den Bundesvorstand stellen. Die Absätze 3 und 6 gelten entsprechend. Anträge auf Anerkennung können nur mit in einem Sitzungsbeschluss behandelt werden. | ||
=== §4 Sitzungsbeschluss === | === §4 Sitzungsbeschluss === | ||
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# Nach der Sitzung sind alle in der Sitzung getroffenen Sitzungsbeschlüsse, | # Nach der Sitzung sind alle in der Sitzung getroffenen Sitzungsbeschlüsse zu veröffentlichen, solange diese keine nicht-öffentlichen Angelegenheiten betreffen. | ||
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# | # Sitzungsbeschlüsse setzen die Beschlussfähigkeit der Sitzung nach §2 Absatz 3 voraus. | ||
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# Die Mehrheitsfindung erfolgt gemäß § 4 Absatz 3 bis 7. | # Die Mehrheitsfindung erfolgt gemäß § 4 Absatz 3 bis 7. Die Beschlussfähigkeit ist, abweichend von §4 Absatz 7 in Verbindung mit §2 Absatz 3, gegeben, wenn die in §2 Absatz 3 benötigte Anzahl von Vorstandsmitgliedern abgestimmt hat. Die Feststellung der Beschlussfähigkeit des Umlaufbeschlusses erfolgt zum Ende des Beschlusses. Sollte die Beschlussfähigkeit nicht erreicht sein, so kann die Sitzungsleitung beschliessen den Umlaufbeschluss auf die aktuelle Tagesordnung zu setzen, ihn erneut zu starten oder ihn für abgelehnt erklären. | ||
== Änderungshistorie == | == Änderungshistorie == | ||
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! Datum | ! Datum | ||
! Antrag | ! Antrag | ||
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| 2022-07-27 | |||
| [https://redmine.jungepiraten.de/issues/22 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung zur Anpassung von Formulierungen und Änderung von Sachverhalten] | |||
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| 2022-04-06 | | 2022-04-06 |
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