Geschäftsordnung des 1. Bundesvorstandes: Unterschied zwischen den Versionen
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Yannick Schürdt: Social Media (Twitter)(2), Mitgliederverwaltung (1), Kommunikation mit der Mutterpartei (1), Internationale Kommunikation (1), Kommunikation Beauftragter Vereinsgründung | Yannick Schürdt: Social Media (Twitter) (2), Mitgliederverwaltung (1), Kommunikation mit der Mutterpartei (1), Internationale Kommunikation (1), Kommunikation Beauftragter Vereinsgründung (1) | ||
Mika Gertenbach: PR, Social-Media und Webseite (1), Koordination der Gründung von Arbeitsgemeinschaften (1), Gründung von Gliederungen (1) | |||
Fabian Holtappels: Mitgliederverwaltung (2), interne Kommunikation/Vernetzung (1), Verifizierung (1) | Fabian Holtappels: Mitgliederverwaltung (2), interne Kommunikation/Vernetzung (1), Verifizierung (1) | ||
Version vom 15. Dezember 2021, 20:08 Uhr
§1 Aufgabenverteilung des Bundesvorstandes
Yannick Schürdt: Social Media (Twitter) (2), Mitgliederverwaltung (1), Kommunikation mit der Mutterpartei (1), Internationale Kommunikation (1), Kommunikation Beauftragter Vereinsgründung (1)
Mika Gertenbach: PR, Social-Media und Webseite (1), Koordination der Gründung von Arbeitsgemeinschaften (1), Gründung von Gliederungen (1) Fabian Holtappels: Mitgliederverwaltung (2), interne Kommunikation/Vernetzung (1), Verifizierung (1)
Sven Bechen: Interne und Externe Kommunikation (2), Unterstützung der Mitgliederverwaltung, Pressearbeit, Unterstützung in der Verwaltung von Wiki und Website
Jannis Petersmann: PR & Social-Media (Instagram), Koordination der Gründung von Arbeitsgemeinschaften (2), später Gliederungen, Unterstützung Mitgliederverwaltung, allgemeine Aufgaben
Enno Tensing: Finanzen, PR/Social Media (Mastodon), allgemeine Aufgaben
§2 Vorstandssitzung
Die Vorstandssitzung findet gewöhnlich wöchentlich um 18:30 Uhr statt. Abweichungen können in einer Sitzung oder per Umlaufbeschluss beschlossen werden, dabei muss vom Beschluss zur Sitzung mindestens ein Tag vergehen.
Bundesvorstandssitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Einzelne Tagesordnungspunkte können auf Beschluss des Bundesvorstands in einem nicht-öffentlichen Sitzungsteil behandelt werden.
§3 Anträge
Jede natürliche Person ist berechtigt, Anträge an den Bundesvorstand zu stellen.
Anträge an den Bundesvorstand können in Textform gestellt werden.
Es werden nur Anträge behandelt, die in Textform dem Bundesvorstand vorliegen.
Jeder an den Bundesvorstand gestellte Antrag wird veröffentlicht. In Fällen, in denen dies vom Antragsteller zum Schutz von Persönlichkeitsrechten ausdrücklich erwünscht ist, geschieht dies ohne Angabe des Antragstellers bzw. nach. Anonymisierung entsprechender persönlicher Daten im Antragstext.
Jeder an den Bundesvorstand gestellte Antrag wird im Umlauf oder auf der nächsten Bundesvorstandssitzung behandelt oder vertagt. Vertagte Anträge brauchen nicht erneut gestellt zu werden. Sie werden in der darauffolgenden Bundesvorstandssitzung behandelt oder wenn nötig erneut vertagt.
§4 Beschlüsse
Beschlüsse können auf einer Sitzung oder in Form eines Umlaufbeschlusses getroffen werden. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit in namentlicher Abstimmung gefasst. Beschlüsse müssen textlich festgehalten werden.
Alle Beschlüsse des Bundesvorstands (mit Ausnahme von Anträgen betreffend nichtöffentliche Angelegenheiten) werden unverzüglich auf der Webseite veröffentlicht.
Liegen in einem Tagesordnungspunkt einer Bundesvorstandssitzung mehrere sich ausschließende Beschlussanträge vor, wird durch Wahl durch Zustimmung bzw. Stichwahl der Antrag ausgewählt, der zur Abstimmung steht.
Die Bundesvorstandsmitglieder stimmen dann durch Nutzung der folgenden Optionen ab:
Zustimmung
Ablehnung
Enthalten
Vertagung auf die nächste Bundesvorstandssitzung
§5 Umlaufbeschlüsse
Die Abstimmung bei Umlaufbeschlüssen endet, wenn das Ergebnis feststeht. Dies ist dann der Fall, wenn die notwendige Mehrheit erreicht wurde.
Der Umlaufbeschluss ist nur angenommen, wenn mehr als die Hälfte des Bundesvorstands dem Beschluss zugestimmt hat.
Steht bis zur nächsten Bundesvorstandssitzung das Ergebnis nicht fest, endet das Umlaufverfahren. Der Antrag wird dann in der Bundesvorstandssitzung behandelt. Eine Vertagung eines Antrages in der Bundesvorstandssitzung kann auf die nächste Bundesvorstandssitzung oder ein fortgeführtes Umlaufverfahren hin erfolgen.
Die Geschäftsordnung kann nicht per Umlaufbeschluss geändert werden.